Aufenthalt

 

Ankunft und Abreise

Der/Die Betreuer/in kommt am vereinbarten Tag selbständig zur Pflegeperson. Sind zwei sich abwechselnde Personenbetreuer vorgesehen, so kommt der/die 2. Betreuer/in am Tag des Wechsels ( je nach Vereinbarung z.B. nach 2 - 3 Wochen ) und der/die 1. Betreuer/in fährt zur Erholung nach Hause.

Essen und Unterkunft

Der/Die Betreuer/in wohnt bei der Pflegeperson in einem eigenen Zimmer und kann Bad/WC und Küche mitbenützen. Essen und Unterkunft sind für Betreuer/innen kostenlos und gehen zu Lasten der Pflegeperson.

Vorstellung und Einschulung

Wenn der/die Betreuer/in das erste Mal zur Pflegeperson kommt, sollten Familienangehörige zu Hause sein, um Details bezüglich der Haushaltsführung zu besprechen. Bitte bedenken Sie, dass nicht jeder unbedingt wissen kann, wie z.B. Ihr Waschmaschinenmodell oder Ihr Kochherd funktioniert und wo das Geschirr, Töpfe, etc. sind. Für diese Einschulung benötigen wir die Hilfe der Familienangehörigen, damit wirklich alles funktioniert. Sie sollten auch einen Plan erstellen wo sich z.B. Arzt, Apotheke, Supermarkt, Busstation, etc. befinden.

Betreuung und Pflege

Da hier die gründliche Einschulung und Vorbereitung der zu übernehmenden Tätigkeiten besonders wichtig ist, vor allem wenn es um pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten geht - wird die Anwesenheit des Hausarztes und der Familienangehörigen vorgeschlagen. Dies gilt für jede Betreuer/in, die zum ersten Mal bei der Pflegeperson ist.

  • Pflegerische Handlungen dürfen nur Altenfachbetreuer bzw. Fachsozialbetreuer und diplomierte Krankenschwestern ausüben, keinesfalls Heimhilfen. Ärztliche Tätigkeiten obliegen nur dem Arzt , er kann sie teilweise an DGKS/DGKP übertragen (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz).

 

Arbeitszeiten

Niemand kann 24 Stunden täglich ohne Pause durcharbeiten. Gemeinsam mit der Pflegeperson wird daher eine Hauptarbeitszeit für den/die Betreuer/in festgelegt. Zusätzlich ist eine angemessene Tagesfreizeit ( ca. 2 Stunden, z.B. am Nachmittag, wenn die Pflegeperson schläft ) für die Betreuungskraft vorzusehen, um auch persönliche Dinge erledigen zu können und sich ein wenig zu erholen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist die Betreuerin normalerweise in einer Rufbereitschaft. Es wird empfohlen, eine schriftliche Regelung zu treffen. Entsprechende Vordrucke können Sie auch gerne bei uns anfordern.

Wechsel der Betreuer/innen

Der Wechsel erfolgt normalerweise im Rhythmus von 2 Wochen und wird gemeinsam mit der Pflegeperson nach den Anforderungen festgelegt. Zum Stichtag wird der Wechsel zwischen der 1. und der 2. Betreuer/in so erfolgen, dass die Pflegeperson nicht alleine ist.

Fahrtkostenersatz

Die Fahrtkosten werden den Betreuer/innen von der Pflegeperson erstattet. Die Höhe richtet sich nach dem Herkunftsland und den Transportmitteln, maximal dürfen jedoch EUR 120,- für eine Hin- und Rückreise verrechnet werden. Wir empfehlen der Pflegeperson sich Belege über die tatsächlichen Kosten vorlegen zu lassen.

 

Beendigung des Vertragsverhältnisses, Kündigung

In der Regel wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, der von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden kann.


Selbstständige Tätigkeit der Betreuer/innen

Die Betreuer/innen haben das Gewerbe der „Personenbetreuung“ angemeldet, das heißt, sie sind selbstständig tätig und keine Angestellten unseres Vereines. Somit kann der Verein auch keine Haftung für die Betreuer/innen übernehmen, vermittelt aber im Bedarfsfalle sofort eine/n andere/n Betreuer/in.